Finanzielle Corona-Soforthilfe und Unterstützung für Unternehmen in MV

Hier finden Sie die wichtigsten Förderungen und Hilfsprogramme für kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige in MV in der Coronavirus-Krise.

 

Stand: 14. Dezember 2020



Corona Novemberhilfe 2020

Unternehmen und Selbständige, die von den temporären Schließungen aufgrund der Corona-Pandemie-Maßnahmen betroffen sind, haben die Möglichkeit die sog. Novemberhilfe zu benatragen.

Die Novemberhilfe richtet sich an:

  • Direkt betroffene Unternehmen, die aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 ihren Geschäftsbertieb schließen mussten.
  • Indirekt betroffene Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.

Art der Förderung:

  • Unternehmen wird ein Zuschuss in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt.
  • Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen.

Informationen zur Novemberhilfe beim BMWi >>

Zur Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums zur Novemberhilfe 2020 (5.11.2020) >>

Informationen zur Novemberhilfe beim Landesförderinstitut MV >>

Quelle: BMWi

Corona-Überbückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen

Diese Überbückungshilfe richtet sich an Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aus allen Branchen (inkl. landwirtschaftlicher Urproduktion).

Für den Antrag ("Überbrückungshilfe II") müssen die folgenen Kriterien erfüllt sein:

  • Umsatzeinbruch von mindestens 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten.
  • Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Die Corona-Überbückungshilfe befindet sich aktuell in der 2. Förderphase (September bis Dezember 2020) und kann noch bis zum 31.12.2020 über einen "prüfenden Dritten" (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt) beantragt werden. Eine weitere Förderphase ("Überbrückungshilfe III") wird es für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 geben.

Informationen zur Corona-Überbückungshilfe in MV >>

Ausblick Überbrückungshilfe III ab Januar 2021 >>

Quelle: Landesförderinstitut MV


Kurzarbeitergeld wegen Coronavirus beantragen

Bei Fragen zum Thema "Kurzarbeitergeld" steht Ihnen der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.

Da die kostenfreie Hotline (Tel.  0800-45555 20) aufgrund des hohen Andrangs derzeit nur sehr schwer zu erreichen ist, bittet die Bundesagentur darum, nur in dringenden Fällen anzurufen.

Alle wichtigen Informationen, die Sie über das Beantragen von Kurzarbeitergeld wissen müssen, sowie die Unterlagen für den Online-Antrag finden Sie auf der entsprechenden Info-Seite der Webpräsenz der Bundesagentur für Arbeit.

Zur Info-Seite zum Thema "Corona-Hilfe" >>

Quelle: Bundesagentur für Arbeit


Corona-Hilfe speziell für Künstler*innen und Kulturschaffende

Das Landesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Corona-Hilfe jetzt auch auf die kulturellen Wirtschaftsweige in MV ausgeweitet. Dieses Hilfspaket gliedert sich in die folgenden 6 Bereiche:

  • Säule 1: Institutionell geförderte Einrichtungen und Einrichtungen, die in Analogie gefördert werden
  • Säule 2: Träger mit gemeinnützigen Projekten in der Kulturförderung
  • Säule 3: Träger mit gemeinnützigen Projekten außerhalb der Kulturförderung
  • Säule 4: Überbrückungsstipendien
  • Säule 5: Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung
  • Säule 6: Träger der Gedenkstättenarbeit

Besonders die 4. Säule, das Überbrückungsstipendium ist hierbei für Kulturbetriebe, die sonst ohne Fördermittel wirtschaften, interessant. Es richtet sich an Künstler*innen und Kulturschaffende, die durch die Absage von Engagements und Projekten in Existenznot geraten sind.

Zur Übersicht bei Kultur-MV.de >>

Quelle: Kultur-MV.de


Corona-Hilfe für die Veranstaltungswirtschaft

Im Rahmen des Winterstabilierungsprogramms stellt das Land MV über das Landesförderinstitut spezielle Hilfen für Unternehmen und Selbständige in der Veranstaltungswirtschaft zur Verfügung.

Das Programm besteht aus den folgenden Schwerpunkten:

  1. Hilfen zur Absicherung von Traditionsveranstaltungen und von Musikfestivals mit überregionaler Bedeutung
  2. Hilfen für die Anschaffung von technischer Ausstattung zur Verbesserung des Infektionsschutzes auf Veranstaltungen
  3. Hilfen für den Neustart von Livespielstätten
  4. Hilfen für Freilufttheater mit überregionaler Bedeutung

Zur Info-Seite des Landesförderinstituts und den Antragsunterlagen >>

Quelle: Landesförderinstitut MV


Zuwendungen vom Land MV durch rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfen II (z.T. zinsfreies Darlehen)

Die Vergabe dieses Darlehens erfolgt über GSA - Gesellschaft für Struktur- und
Arbeitsmarktentwicklung mbH des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

NEU: Seit dem 12. November 2020 liegen die Antragsunterlagen zur neu aufgelegten Förderung durch die "rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfen II" vor und können eingereicht werden.

Die Förderung ist auf der Grundlage der folgenden Bedingungen möglich:

  • Es handelt sich Kleinst-, Kleine und Mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) – einschließlich Freiberufler inklusive Kulturschaffenden – mit Sitz und Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Die Tätigkeit als Soloselbstständige*r oder Freiberufler*in einschließlich der Tätigkeit als Kulturschaffender muss im Vollerwerb ausgeübt werden.
  • Das Unternehmen muss seine Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.

Hier geht's zu weiteren Informationen und den Antragsunterlagen der GSA >>

Quelle: GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH


Corona-Hilfe der Bürgschaftsbank MV

Seit dem 26. März 2020 können bei der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern (BMV) die Hilfsprogramme "express Liquidität" und "express Liquidität 90 %" beantragt werden. Das Besondere hierbei: Innerhalb von 72 Stunden entscheidet die BMV über die Risikoübernahme, um einen notwendigen Kredit innerhalb kürzester Zeit zu ermöglichen.

Quelle: Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern


KfW-Corona-Hilfe: Sonderprogramm für Unternehmenskredite

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet seit dem 23. März 2020 ein Sonderprogramm für Unterenhmenskredite in der Coronavirus-Krise an. Diese Kredite können kleine, mittlere und Großunternehmen ab sofort über ihre Hausbank in Anspruch nehmen.

Das Besondere: Die KfW übernimmt dabei den größten Teil der Haftung für diese Kredite, ca. 80-90 Prozent (vor der COVID-19-Pandemie waren max. 50 Prozent möglich). Die Garantie hierfür trägt also der Bund.

Nachtrag vom 15. April 2020:

Ab heute können bei der KfW sog. "Schnellkredite" für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern beantragt werden. Das Risiko für diese Kredite zu 100% durch die KfW getragen wird.

 

Mehr erfahren über die KfW-Corona-Hilfe >>

Quelle: KfW


Corona-Soforthilfe für Solopreneure, Freiberufler und Kleinstunternehmen (ohne Rückzahlung)

Jetzt können kleine Unternehmen sowie Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern für 3 Monate finanzielle Soforthilfe beantragen.

Diese Soforthilfe wird in Abhängigkeit der Anzahl der Beschäftigten gestaffelt:

  • Bis zu 5 Beschäftigte bis zu 9.000,00 Euro
  • Bis zu 10 Beschäftigte bis zu 15.000,00 Euro
  • Bis zu 24 Beschäftigte bis zu 25.000,00 Euro
  • Bis zu 49 Beschäftigte bis zu 40.000,00 Euro
  • Bis zu 100 Beschäftigte bis zu 60.000,00 Euro

Voraussetzungen:

  • Das Unternehmen ist durch die Corona-Pandemie in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und in Liquiditätsengpässe geraten.
  • Das Unternehmen befindet sich nicht in Schwierigkeiten zum Stichtag 31.12.2019 gemäß Art 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.

Nachtrag:  Die Frist zur Antragstellung endete am 31.05.2020.

Informationen zur Corona-Soforthilfe in MV >>

Quelle: Landesförderinstitut MV


Gewerbestandort Bentwisch
Innovationszentren
vtimv